Pharmastandort-Förderung durch Kommission soll Versorgungssicherheit und Beschäftigung nachhaltig stärken

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Anfang 2027 wird der Herstellerabschlag im neuen Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf 15,5 Prozent angehoben, um steigenden Gesundheitskosten entgegenzuwirken. Koalitionsparteien schlagen deshalb eine Sonderkommission zur Erarbeitung sektorbezogener Ausnahmeregelungen vor. Parallel hat der BPI ein Konzeptpapier eingereicht, das eine an klaren, nachprüfbaren Investitions- und Standortkriterien orientierte Klausel enthält. Sie soll zielgerichtete Modernisierungsinvestitionen fördern, mehrjährige Betriebsbindungen sichern und europarechtliche Anforderungen einhalten. darüber sind Kumulierungskontrollen, Rückforderungsmechanismen, Höchstbeträge und zeitliche Befristungen vorgesehen, um fiskalische Stabilität zu gewährleisten.

Pharmaindustrie warnt vor Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Standortnachteile drohen bundesweit und langfristig

Im Rahmen des am 10. Juli 2026 in Kraft getretenen Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird der Herstellerabschlag im GKV-System von sieben auf 15,5 Prozent erhöht. Ziel ist eine nachhaltige Konsolidierung der Krankenkassenfinanzen. Pharmaunternehmen warnen angesichts dieser kräftigen Erhöhung vor negativen Folgen: Die gestiegenen Abgaben könnten die Produktionsvolumina in Deutschland reduzieren, Fertigung ins Ausland verschieben und dadurch Engpässe bei der Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten im Inland provozieren. dringend politische Maßnahmen zur Abfederung gefordert werden.

Kommission soll Lösungen für Abschlagsausnahmen und stabile Arzneimittelversorgung entwickeln

Zeitgleich mit der Verabschiedung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes initiierten die Koalitionsfraktionen einen Beschlussantrag, der die Schaffung einer speziellen Kommission vorsieht. Diese Kommission soll Kriterien entwickeln, unter denen Unternehmen von der Abschlagserhöhung ausgenommen werden können, wenn sie messbare Investitionen in Produktionsinfrastruktur und Forschung tätigen. Damit sollen Wertschöpfungsketten unterstützt, Arbeitsplätze gesichert und eine stabile Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland gewährleistet werden, ohne die Beitragssatzstabilität zu beeinträchtigen. Ein verbindlicher Monitoringprozess mit jährlichen Evaluationsberichten ist vorgesehen.

Standortklausel: BPI fordert effektive Förderung mit überprüfbaren Investitionskriterien jetzt

Der BPI entwickelte in Vorbereitung auf die Arbeit der Kommission ein Förderinstrument, das spezifische Investitionsvorhaben in der pharmazeutischen Produktion in Deutschland unterstützt. Dr. Kai Joachimsen erläuterte, dass Anträge auf Abschlagsbefreiungen nur dann genehmigt werden, wenn Unternehmen nachweislich in Modernisierung, Kapazitätserweiterung oder Diversifizierung investieren. Das Konzept beinhaltet mehrjährige Bindungspflichten, Evaluationskriterien sowie Rückforderungsmodalitäten und berücksichtigt gleichzeitig europäische Beihilferegeln zur Sicherstellung der Rechtskonformität. Zusätzlich sind Höchstbeträge, Zeitrahmen und strikte Kontrollen zur Missbrauchsprävention definiert.

Konkrete und zusätzliche nachprüfbare Investitionsentscheidungen sind Voraussetzung für Abschlagsbefreiung

Im BPI-Konzept gelten nur jene Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen als förderfähig, die eine nachweisbare Erweiterung oder Erneuerung von Produktions- und Lieferkettenstrukturen darstellen und so einen echten Mehrwert generieren. Begünstigt sind Projekte zur Modernisierung, Kapazitätsausweitung, Diversifikation oder Resilienzförderung. Antragsteller müssen eine mehrjährige Standortbindung leisten, detaillierte Nachweise erbringen, ihre Fortschritte fortlaufend veröffentlichen, eine Kumulierungsprüfung akzeptieren und Rückzahlungsvereinbarungen für den Fall des Scheiterns unterzeichnen. Temporäre Höchstbeträge garantieren Planbarkeit, europarechtliche Beihilfeprüfungen werden um Konformität sicherzustellen.

Standortklausel verpflichtet Unternehmen zu lückenloser transparenter Dokumentation investiver Fortschritte

Für die Umsetzung der Standortklausel verlangt das BPI-Papier eine verbindliche betriebs- und standörtliche Bindung über mindestens fünf Jahre. Gleichzeitig sind Unterschiede in kumulierten Fördervolumina zu beachten, um EU-Beihilfevorschriften einzuhalten. Unternehmen müssen Investitionsfortschritte anhand standardisierter Berichte nachweisen, die auch eine Prüfung durch unabhängige Auditoren ermöglichen. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Investitionskriterien wird eine Rückforderung in Höhe des anteiligen Förderbetrags ausgelöst, um eine rechtskonforme und effiziente Mittelverwendung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen stärken Planungssicherheit.

Zeitlich begrenzte Fördermaßnahmen mit Höchstbeträgen sichern Budgetstabilität im Gesundheitswesen

Das BPI fordert, Fördermittel mit eng gesteckten Fristfenstern und klar definierten Budgetgrenzen auszustatten, um Schwankungen des Beitragssatzes zu vermeiden und die Haushalte der Krankenkassen zu entlasten. Die zeitliche Befristung verhindert eine unbefristete Mittelbewilligung, während Höchstbetragsvorgaben unverhältnismäßige Ausgaben durch eine strikte Deckelung verhindern. Zusammen bilden diese Instrumente eine wirksame, steuerbare Förderung, die volle Transparenz in der Mittelverwendung bietet und gleichzeitig die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems bewahrt. So entsteht ein nachhaltiges Förderungssystem.

Europäische Vorgaben untersagen ausschließlichen Herkunftsvorrang und verlangen staatliche Beihilfenotifikation

In diesem Konzept werden europäische Leitplanken definiert, die verhindern, dass lediglich Medikamente deutscher Herkunft oder deren inländische Vorprodukte begünstigt werden. Gemäß den EU-Beihilferegeln ist vor Gewährung jeglicher staatlicher Zuschüsse eine verpflichtende Anzeige bei der Europäischen Kommission erforderlich. Erst nach erfolgreicher Abschlusserklärung und formeller Genehmigung darf die Maßnahme in Kraft treten. Darüber hinaus legen regelmäßige Evaluierungen und Prüfberichte fest, dass die Beihilfenvergabe stets den europäisch vorgegebenen Wettbewerbsregeln entspricht und Transparenz gewährleistet.

Das BPI-Papier schlägt eine Standortklausel vor, die ausschließlich förderwürdige Investitionen in Produktions- und Lieferkettenstrukturen berücksichtigt. Gefordert werden konkrete, zusätzliche Modernisierungs-, Erweiterungs- oder Resilienzmaßnahmen. Eine mehrjährige Betriebsbindung, Kumulierungskontrolle sowie detaillierte Nachweispflichten sichern effektiven Mitteleinsatz. Rückforderungen bei Nichterfüllung, zeitliche Befristungen und Budgetobergrenzen bewahren die Beitragssatzstabilität. Europarechtliche Vorgaben zur Beihilfekonformität werden beachtet. Ziel ist eine transparente, planbare Förderung, die lokale Produktionskapazitäten stärkt und Versorgungssicherheit gewährleistet. Sie stärkt Standortimage, fördert Investitionen und sichert Arbeitsplätze.

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