Beitragszahler der ersten Altersvorsorgeschicht können nach uniVersa Versicherung jährlich bis 30.826 Euro als Sonderausgaben angeben. Hierbei werden Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung genauso berücksichtigt wie Einzahlungen in fondsgebundene Rürup-Renten. Darüber hinaus bietet die betriebliche Altersvorsorge eine steuer- und sozialabgabenfreie Umwandlung von bis zu 8.112 Euro, inklusive Arbeitgeberzuschuss. Gleichzeitig stieg der Freibetrag für krankenversicherungsfreie Betriebsrenten auf 197,75 Euro monatlich, wodurch Kapitalabfindungen bis 23.730 Euro von Krankenversicherungsbeiträgen befreit werden. Sparer sichern steuerliche Vorteile.