Wider die Illusion

20.05.2011 | Berlin
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) mahnt dringenden Handlungsbedarf in bestimmten Bereichen der Arzneimittelversorgung an. Es ist eine Illusion, dass nach den gesetzgeberischen Maßnahmen des vergangenen Jahres die Arzneimittelversorgung zufriedenstellend geregelt ist, denn das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) hat sich nur mit Erstattungsfragen beschäftigt.

Eklatante Versorgungsdefizite bestehen weiter. Wenn tatsächlich in diesem Jahr die Verbesserung der Versorgung auf der Tagesordnung steht, kommt man nicht umhin, sich auch um Fragen der Verfügbarkeit von Arzneimittel zu kümmern. "Wir haben beispielsweise bei Schmerztherapie, bei Krankheiten wie Neurodermitis oder Epilepsie gravierende Probleme und die ausreichende und notwendige Versorgung ist nicht gesichert. Zudem ist es dringend erforderlich, dass Grundsatzfragen, wie die Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses, der die Leistungen der GKV definiert, gestellt werden. Wir brauchen hier auch die Einbindung der unabhängigen Wissenschaft durch eine wissenschaftliche Schiedskommission, die auch bei Streitfragen angerufen werden kann", erklärte Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI.

Problematisch ist z. B., so der BPI, die Versorgungslage für Epileptiker. Durch den, wegen der Rabattverträge, ausufernden Austausch von Arzneimitteln kann es aufgrund der sehr unterschiedlichen Bioverfügbarkeit des Wirkstoffes in unterschiedlichen Medikamenten zu kritischen Dosierungsschwankungen beim jeweiligen Patienten kommen. "Es kann so zu unnötigen Schüben und eigentlich vermeidbaren epileptischen Anfällen kommen. Hier muss dringend eine Liste mit kritischen Diagnosen festgelegt werden, bei denen nicht ausgetauscht werden darf, denn solche Probleme können auch bei Asthma oder Depressionen entstehen", erklärte Prof. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI.

Der BPI fordert im Einzelnen neun Veränderungen in der Arzneimittelversorgung:

1. "Strikte Liste" oder "Critical Dose Drugs List", das heißt eine Liste von Indikationen und Wirkstoffen, bei denen

  • der Austausch in der Apotheke verboten ist,
  • die Verordnung nicht auf "Wirtschaftlichkeit" geprüft wird.

2. Konzertierte Aktion "Kinderarzneimittel" unter Leitung des Bundeskanzleramtes.

3. Schwere Fälle von Neurodermitis in die OTC-Erstattungsliste aufnehmen.

4. Besondere Therapieformen in Versorgungsverträgen ermöglichen.

5. Schmerztherapie von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausnehmen.

6. Preiserhöhungen bei erheblichen Rohstoffpreissteigerungen zulassen.

7. G-BA: Unabhängige Wissenschaft einbinden

  • durch eine wissenschaftliche Schiedskommission, die den "Gemeinsamen Bundesausschuss" überprüft und von Betroffenen angerufen werden kann.

8. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung entfällt grundsätzlich für Arzneimittel

  • wenn eine Vereinbarung mit den Kassen besteht,
  • bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen.

9. Vorschlag: Reform der Zuzahlungsregelungen.

Quelle: Pressemeldung Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

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