Wahlfreiheit darf kein Feigenblatt sein

20.04.2010 | Berlin
Die Vorschläge der Bundesregierung zur Veränderung der Rabattverträge bergen Probleme. Der eigentlich versichertenfreundliche Vorschlag Kostenerstattung wählen zu können, um weiterhin die bewährten und bekannten Arzneimittel zu erhalten, kann von den Krankenkassen im Keim erstickt werden.

"Wir sehen die Gefahr, dass die Kassen das System extrem bürokratisch aufbauen. Dies wird dazu führen, dass Versicherte entweder das Instrument aus Angst vor finanzieller Überlastung nicht annehmen oder aber auf eine Erstattung verzichten. Dies muss im Gesetzgebungsverfahren eindeutig geregelt werden, um Versicherten echte Wahlfreiheit einzuräumen. Zudem ist es problematisch, weil niemand die wahren Preise rabattierter Arzneimittel kennt. Somit sind die vom Versicherten zu bezahlenden Mehrkosten eine reine Black Box" erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Positiv ist die geplante Anwendung des Kartellrechts. Dies würde zumindest die größten Auswüchse von gebündelter Nachfragemacht verhindern; die Strategie der AOK (eine Ausschreibung für alle AOKs) wäre dann nicht mehr möglich. Somit würde verhindert, dass die marktbeherrschende Stellung weiterhin ausgenutzt wird. Ob allerdings diese Maßnahmen geeignet sind, den ruinösen Preiswettbewerb bei Ausschreibungen zu entschärfen, ist fraglich. "Es ist enttäuschend, dass trotz vorheriger Ankündigungen die Koalition nicht den Mut hatte, die Rabattverträge im Generikamarkt abzuschaffen. Jetzt wird versucht, durch Einzelmaßnahmen die Fehler zu beheben. Doch es ist mehr als fraglich, ob so wirklich echte Wahlfreiheit der Versicherten hergestellt und die deutsche generische Industrie gerettet werden kann" so Fahrenkamp.

Quelle: Pressemeldung Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

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