Vorwurf des Spitzenverbandes geht an falschen Adressaten
In den vergangenen Jahren wurde infolge der komplexen und konkretisierungsbedürftigen Regelungen zum sog. Generikarabatt in mehreren Verbändegesprächen der Leitfaden zur Definition der Abschlagspflicht entwickelt. Dennoch bleibt in Einzelfällen die Abschlagsverpflichtung unklar. In einem seit Jahren andauernden, aufwendigen und komplizierten Fehlerkontrollverfahren musste überprüft werden, welche Arzneimittel mit welchem im Gesetz verankerten Abschlag versehen werden müssen. Das Ganze zeigt nur, dass die gesetzliche Regelung insuffizient ist. Wir brauchen dringend klare gesetzliche Vorgaben und eine Deregulierung im Arzneimittelbereich. Der Vorwurf des Spitzenverbandes geht an den falschen Adressaten. Er sollte lieber für eine Vereinfachung der Systematik und eine Deregulierung eintreten.
Quelle: Pressemeldung Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
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