Versicherungspflicht für bisher Nichtversicherte

26.09.2007 | Siegburg
Der Austritt des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) aus dem Verein der freiwilligen Selbstkontrolle der Pharmaindustrie (FSA) macht nach Ansicht der Spitzenverbände deutlich, dass eine große Anzahl der Pharmaunternehmen nicht an einer Kontrolle ihrer Marketingaktivitäten interessiert ist.

Kein Mensch in Deutschland muss und sollte im Krankheitsfall ohne Versicherungsschutz sein. Die gesetzlichen Krankenkassen rufen daher bisher nicht kran-kenversicherte Menschen erneut auf, sich bei den Krankenkassen zu melden, um einen Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Bislang machen noch zu wenige nichtversicherte Menschen von den neuen Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung Gebrauch, erklärten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen. Bis zum 01.08.2007 haben sich nur 42.914 bislang un-versicherte Menschen bei den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert; das sind deutlich weniger als von der Bundesregierung mit der Einführung der Versiche-rungspflicht zum 01.04.2007 prognostiziert. Die Regierung ging von etwa 400.000 Menschen aus, die keinen Versicherungsschutz im Krankheitsfall haben. Die Zahl sei wahrscheinlich zu hoch gegriffen, so die Spitzenverbände.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen erklärten diese Diskrepanz damit, dass möglicherweise durch die Einführung der Versicherungspflicht für Bezieher von Ar-beitslosengeld II im Jahre 2005 viele Menschen doch schon einen Versicherungs-schutz gehabt hätten. Zudem seien neben den gesetzlichen Krankenkassen auch noch andere Träger für die Absicherung im Krankheitsfalle zuständig (etwa bei Be-zug von Sozialhilfeleistungen oder bei Anspruch auf Kranken- und Heilbehandlung

nach dem Bundesversorgungsgesetz). Auch die private Krankenversicherung muss - wenn die Voraussetzungen vorliegen - seit dem 01.07.2007 nichtversicherten Per-sonen einen Standardtarif anbieten.

Die Spitzenverbände warnten davor, bewusst auf den Versicherungsschutz zu ver-zichten, um Beiträge zu sparen. Im Krankheitsfall könnten erhebliche Kosten auf die Menschen zukommen, wenn sie keine Versicherung abgeschlossen hätten. Aller-dings müssten die Beiträge rückwirkend zum 01.04.2007 gezahlt werden.

Der Krankenversicherungsschutz ist ab dem 01.04.2007 von der gesetzlichen Kran-kenkasse sicherzustellen, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, auch wenn diese Versicherung Jahrzehnte zurückliegt. Wenn diese ursprüngliche Kran-kenkasse nicht mehr besteht, ist die Rechtsnachfolgerin zuständig. Bestand vor dem 01.04.2007 zuletzt eine private Krankenversicherung, kommt eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande. Dann ist die private Kranken-versicherung zuständig. Wer bisher noch nie gesetzlich oder privat krankenversichert war, kann die Krankenkasse frei wählen. Ausnahme: Beamte oder hauptberuflich Selbstständige. Diese müssen sich an die private Krankenversicherung wenden. Ei-ne Versicherung bei einer privaten oder gesetzlichen Versicherung kommt nicht zu-stande, wenn bereits ein ausreichender anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall (z. B. bei Sozialhilfeempfängern oder Asylbewerbern) besteht.

Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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