Unklare Gesundheitsreform?

23.01.2004 | Holzkirchen
Extreme Preiserhöhungen bei Arzneimitteln? Wir haben was dagegen.

Geänderte Zuzahlungen, Praxisgebühr und Leistungskürzungen - bei vielen Patienten hat das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesundheitsreformgesetz zahlreiche Fragen und Unsicherheiten hervorgerufen. Um diesem hohen Erklärungsbedarf entgegenzukommen, hat die HEXAL AG das Faltblatt "Unklare Neuerungen? Wir haben was dagegen." herausgegeben, in der die für Patienten relevanten Änderungen kompakt und übersichtlich zusammengestellt sind.

Von Verwirrung bis Ärger reichen die Reaktionen der Patienten in den ersten Tagen und Wochen nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform.

Arzneimittel, die Ende 2003 nur wenige Euro gekostet haben, verteuern sich teilweise um ein Mehrfaches, ohne dass der Hersteller etwas davon hätte. "Selbst wenn wir unsere Arzneimittel verschenken würden, beträgt der Apothekenverkaufspreis trotzdem 9,40 Euro. Die Ursache liegt auch hier in der Gesundheitsreform, die einen gesetzlich vorge-schriebenen Aufschlag von 8,10 Euro pro Medikament festgelegt hat, der nicht den Herstellern zugute kommt", so Hubert Mayr, Vorstand Marketing und Vertrieb der HEXAL AG. Als Konsequenz wirkt gerade bei den Generika, den Garanten für wirtschaftlichen Umgang mit Arzneimitteln, diese durch die Reform hervorgerufene Preiserhöhung in vielen Fällen absurd.

HEXAL hat auf die Verunsicherungen reagiert und eine Aufklärungs-kampagne initiiert, die ab dem 25. Januar 2004 in Zeitungen, Zeit-schriften und TV auf die durch die Gesundheitsreform entstandenen Verwirrungen eingeht.

Als Hilfestellung bietet das Unternehmen ein Faltblatt "Unklare Neue-rungen? Wir haben was dagegen.", in dem klar verständlich aufgelistet ist, wann, wo und in welcher Höhe der Patient Zuzahlungen leisten muss, wann die Praxisgebühr ansteht und welche Leistungen entfallen. Außerdem erfährt der Patient, welche Ausnahmen es gibt und unter welchen Bedingungen er von den Neuregelungen nicht betroffen ist.

Quelle: Pressemeldung HEXAL AG

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