Rahmenbedingungen Arzneimittelversorgung in Sachsen-Anhalt

07.07.2005 | Augsburg
KV Sachsen-Anhalt, AOK Sachsen-Anhalt und Generikahersteller betapharm schaffen Rahmenbedingungen für wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung in Sachsen-Anhalt bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität der Betreuung der Patienten

Die AOK Sachsen-Anhalt, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KV) sowie der Generikahersteller betapharm haben einen bundesweit einmaligen Rahmenvertrag geschlossen. Ziel des Rahmenvertrages, mit dem alle drei Partner bundesweit Neuland betreten, ist eine Bündelung der Kompetenzen, Möglichkeiten und Angebote zum Vorteil der Patienten und Arztpraxen. Gleichzeitig wird ein Impuls zur Senkung der Arzneimittelkosten gegeben, in dem Gestaltungsspielräume über einen so genannten Rabattvertrag konsequent genutzt werden. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Dr. Burkhard John, sagte, dass auf der Grundlage dieses Vertrages die Betreuung der Versicherten qualitativ weiter verbessert und die Möglichkeit der sozialen Beratung der Versicherten optimiert werden kann. Hierzu bietet die Firma betapharm den Ärzten eine entsprechende Unterstützung an. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer preiswerten Versorgung mit qualitativ sehr hochwertigen Arzneimitteln.

Wichtiger Baustein der Zusammenarbeit ist ein direkter Rabattvertrag zwischen AOK Sachsen-Anhalt und betapharm. Gegenstand dieses Vertrages nach § 130a SGB V ist die Vereinbarung von Rabatten für Arzneimittel, die an Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt abgegeben werden. "Hintergrund des Rabattvertrages ist, dass die Politik die Auffassung vertritt, dass derjenige, der Arzneimittel bezahlt - in diesem Fall die AOK Sachsen-Anhalt - auch die Vorteile, die die Pharmaindustrie einräumt, erhalten soll", so Uwe Deh, Bevollmächtigter des Vorstandes der AOK Sachsen-Anhalt. Bislang profitierten nur Apotheken von Rabatten der Arzneimittelhersteller und erhielten beim Abkauf von Medikamenten Rabatte in beträchtlicher Höhe. Im Sozialgesetzbuch (SGB V) sei seit 2004 geregelt, dass Krankenkassen oder ihre Verbände mit pharmazeutischen Unternehmen für zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel Rabatte vereinbaren können. Dabei kann auch ein jährliches Umsatzvolumen sowie eine Abstaffelung von Mehrerlösen vereinbart werden. Im Direktvertrag ist vereinbart, dass die Firma betapharm der AOK Sachsen-Anhalt Rabatte in unterschiedlicher Höhe auf bereits bestehende und Mehrumsätze mit den Produkten der Firma betapharm einräumt. Der Vertrag ermöglicht so, die Arzneimittelversorgung in Sachsen-Anhalt kostengünstiger zu gestalten und Preisvorteile zu nutzen.

Vertragspartner der AOK Sachsen-Anhalt ist die Firma betapharm, ein Hersteller von Generika (Generika = patentfreie Arzneimittel). Das pharmazeutische Unternehmen vertreibt Arzneimittel von hoher Qualität und deckt damit alle wesentlichen medizinischen Indikationen ab. Darüber hinaus zeigt die Firma betapharm sozialmedizinisches Engagement. Durch das gemeinnützige beta Institut, das dem Unternehmen angeschlossen ist, werden durch verschiedene Forschungs- und Entwicklungsprojekte die Patientenversorgung und -betreuung verbessert. "Unser Ziel ist es, in zukunftsorientierten Partnerschaften Lösungen für drängende Probleme unseres Gesundheitswesens anzubieten. Dazu gehören preiswerte Arzneimittel, aber auch verbesserte Gesundheitsdienstleistungen", erläutert Peter Walter, Geschäftsführer der beta healthcare GmbH & Co. KG. "Der Rahmenvertrag ist das erste Beispiel dieser Art in Deutschland, weil darin neben Rabatten auch Dienstleistungen zur Verbesserung der Patientenversorgung vereinbart wurden. Mit der AOK und der KV haben wir zwei bedeutende Mitstreiter", freut sich Walter.

Die Verordnung von Arzneimitteln und deren Auswahl bleibe weiterhin Sache des Arztes. "Es entscheidet allein der Mediziner, welche Produkte welches Herstellers zu verordnen sind", betont Deh. "Die am AOK-Hausarztprogramm in Sachsen-Anhalt teilnehmenden Mediziner haben bereits zum Ziel, durch rationale, kostengünstige Arzneimitteltherapie mit Medikamenten zu sparen. Die Nutzung der Vorteile eines Rabattvertrages bringt weitere Einsparungen im Arzneimittelbereich, die die Konten der Krankenkasse entlasten und mittelbar der Ärzteschaft zugute kommen. Letztendlich entscheiden über den Erfolg des Vertrages die Ärzte. Aus diesem Grund wurden die Gespräche von Beginn an gemeinsam mit der Ärzteschaft geführt." Dabei sei die Entscheidung für betapharm gerade auch vor dem Hintergrund gefallen, dass hiermit ein Partner zur Verfügung steht, der über das Thema der reinen Arzneimittelversorgung hinaus Kompetenz und Engagement im Bereich der Patientenversorgung mitbringt. Über den gesonderten Rahmenvertrag wird dieses Feld der Unterstützung für Ärzte, Praxispersonal und Patienten weiterentwickelt. "Wir halten es für legitim, dass neben dem Preis auch auf den Zusatznutzen für Arzt, Patient und Kasse Wert gelegt wird. Da das Paket stimmt, sind wir sicher, dass das Vorhaben ein Erfolg wird", so Deh.

Quelle: Pressemeldung betapharm Arzneimittel GmbH

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