Pharmaindustrie begrüsst den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

01.02.2010 | Basel
Interpharma als Verband der forschenden pharmazeutischen Industrie begrüsst den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen. Er schützt die Würde und die Persönlichkeit des Menschen in der Forschung. Gleichzeitig wird mit dem Verfassungsartikel die Bedeutung der Forschung anerkannt. Diese ist zentral für den medizinischen Fortschritt. Neue Erkenntnisse helfen, Krankheiten besser zu erkennen, zu heilen oder gar zu verhindern.

Der Verfassungsartikel schafft die Voraussetzung für eine landesweit einheitliche Regelung der gesamten Forschung am Menschen durch den Bund. Dies ist im Interesse eines innovationsfreundlichen Umfelds und des hohen Niveaus biologisch-medizinischer Forschung in der Schweiz zu begrüssen. Die forschende pharmazeutische Industrie unterstützt ausdrücklich die explizite Nennung der wichtigsten Grundsätze einer verantwortungsvollen Forschung am Menschen auf Verfassungsstufe. Zentrales Element sind die individuelle Einwilligung nach hinreichender Aufklärung und der besondere Schutz nicht urteilsfähiger Personen.

Die medizinische Forschung findet heute weitgehend in einem internationalen und vernetzten Rahmen statt. Der Forschungsplatz Schweiz ist dabei einer wachsenden Konkurrenz ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass das aus dem Verfassungsartikel hervorgehende Humanforschungsgesetz mit den weltweit geltenden

Quelle: Pressemeldung Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz

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