NVL Asthma: Kritik am Austausch von Inhalatoren in der Apotheke nach "aut idem"
Je nach Grad der Asthmakontrolle wird die medikamentöse Therapie stufenweise intensiviert oder reduziert, mit dem Ziel, mit der geringstmöglichen Anzahl an Antiasthmatika in der niedrigst möglichen Dosis die Krankheitskontrolle aufrecht zu erhalten.
Die neue NVL betont dabei besonders die Bedeutung der Auswahl eines geeigneten Inhalators für die Langzeittherapie und die Unterweisung des Patienten in die korrekte Handhabung. Nachdrücklich wird auf die Risiken des Austausches von Inhalationssystemen durch rabattbegünstigte Alternativpräparate hingewiesen.
Im Dezember 2009 wurde die 2. Auflage der Nationalen VersorgungsLeitlinie Asthma der gemeinsamen Träger Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht.
Asthma eingeteilt in "kontrolliert", "teilweise kontrolliert" und "unkontrolliert"
In Anlehnung an die internationale GINA-Leitlinie (The Global Initiative for Asthma) erfolgt die Anpassung der Therapie in der Verlaufskontrolle statt wie bisher nach Schweregraden nun nach drei Graden der Asthmakontrolle: "kontrolliert", "teilweise kontrolliert" bzw. "unkontrolliert". Kriterien sind z.B. Asthmasymptome, Lungenfunktionsparameter, die Häufigkeit des Einsatzes einer Bedarfsmedikation oder Einschränkungen von Aktivitäten im Alltag und das Ansprechen auf die Therapie.
Ein Therapieplan ermöglicht die stufenweise Anpassung der Behandlung an das Ziel "kontrolliertes Asthma". Weiterhin gilt: Soviel Medikation wie nötig und so wenig wie möglich.
Der Austausch von Inhalationssystemen gemäß "aut idem" wird kritisiert
Die korrekte Inhalationstechnik ist Voraussetzung für eine effektive Therapie. Jedes Inhalationssystem hat eine eigene Inhalationstechnik, die erlernt und geübt werden muss. Die VITA-Studie zeigt: rund 80% der Patienten ohne vorhergehende Schulung inhalierten falsch [2].
Daher ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband vom 1.4.2008 sehr problematisch. Seither erstreckt sich die Pflicht zum Austausch durch ein rabattbegünstigtes Alternativprodukt in der Apotheke auch auf inhalative Darreichungsformen, die vorher als kritische Darreichungsformen ausdrücklich von der "aut idem" Regelung ausgenommen waren. Wird der Patient mit einem unbekannten Inhalationssystem konfrontiert, kann dies die Arzneimittelsicherheit und Therapietreue gefährden.
Bei den Autoren der Nationalen VersorgungsLeitlinie, an deren Erstellung zahlreiche medizinische und pharmazeutische Fachgesellschaften mitgearbeitet haben, herrscht daher einhelliger Konsens. Im Bewusstsein der möglichen Probleme beim Austausch von Inhalatoren werden sowohl Ärzte als auch Apotheker ausdrücklich aufgefordert, von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen. Dies bedeutet den Ausschluss von "aut idem" durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf dem Rezept durch den verordnenden Arzt. In der Apotheke soll der Austausch nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen. Bei Wechsel des Inhalationssystems muss die korrekte Anwendung unbedingt erneut geschult werden. Zeigen sich dabei Probleme, die den Therapieerfolg gefährden, ist der Austausch aufgrund pharmazeutischer Bedenken durch den Apotheker abzulehnen.
[1] Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma, 2. Auflag, 2009, www.versorgungsleitlinien.de/themen/asthma
[2] Hämmerlein, A., Müller, U., Schulz, M., Pharmacist-led intervention study to improve inhalation technique in asthma or COPD patients. J. Eval. Clin. Pract. (in Druck)
Abkürzungen
AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
BÄK Bundesärztekammer
GINA The Global Initiative for Asthma
KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung
NVL Nationale VersorgungsLeitlinie
VITA Verbesserung der Inhalationstechnik von Menschen mit Asthma und COPD in Apotheken
Quelle: Pressemeldung Astellas Pharma GmbH
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