Gemeinsamer Bundesausschuss ignoriert Vorteile lang wirksamer Insulinanaloga

22.03.2010 | Mainz
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.3. seine Entscheidung veröffentlicht, lang wirksame Insulinanaloga für Menschen mit Typ 2 Diabetes aus der Verordnungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen auszuschließen. Sollte diese Entscheidung Gesetzeskraft erlangen, müssen die damit behandelten Patienten auf Humaninsulin umgestellt werden.

Mit dieser Entscheidung ignoriert der Gemeinsame Bundesausschuss die Vorteile lang wirksamer moderner Insuline, wie die geringere Gefahr von Unterzuckerungen, und ordnet medizinische Erfordernisse rein finanziellen Interessen unter. Dabei wurden im Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durchaus Studien aufgeführt, die niedrigere Hypoglykämieraten bei Verwendung lang wirksamer moderner Insuline gegenüber Humaninsulin (NPH-Insulin) dokumentieren.1 Weitere medizinische Aspekte wurden ebenso wenig in Betracht gezogen. "Das ist ein schlechter Tag für die Menschen mit Typ 2 Diabetes, die von dieser Entscheidung betroffen sind", sagt Jörn Oldigs, Geschäftsführer Novo Nordisk Deutschland. "Wir bei Novo Nordisk haben uns seit den 1920-er Jahren selbst verpflichtet, die Menschen mit Diabetes betreuen zu helfen und wir werden deren Interessen vertreten, um die beste Behandlung weiterhin verfügbar zu haben. In entwickelten Ländern haben sich Analoginsuline als Therapie der Wahl bei Ärzten und Patienten durchgesetzt aufgrund der therapeutischen Vorteile, die sie gegenüber Humaninsulin haben. Für uns ist diese Entscheidung, dass lang wirksame Analoginsuline auf dem Preisniveau von Humaninsulin erstattet werden sollen, unbegründet und nicht akzeptabel." Der Einsatz lang wirksamer moderner Insuline hat in den letzten fünf Jahren deutlich zugenommen. Heute werden etwa eine halbe Million Patienten damit behandelt - was mehr als der Hälfte aller mit lang wirksamen Insulinen therapierten Menschen mit Diabetes in Deutschland entspricht. Das Bundesgesundheitsministerium wird den vom G-BA vorgelegten Beschluss innerhalb der nächsten zwei Monate prüfen.

Quelle: Pressemeldung Novo Nordisk Pharma GmbH

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