Eckpunkte des BMG zur Arzneimittelversorgung: Licht und Schatten

26.03.2010 | Berlin
Die Eckpunkte der Bundesregierung zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes kombinieren dirigistische Eingriffe und gute Ideen mit falschen Maßnahmen sowie richtige Verbesserungen mit zu wenig Mut.

"Preismoratorium und erhöhter Herstellerabschlag sind angesichts der stabilen Entwicklung im Arzneimittelmarkt untaugliche Mittel und gehen allein zu Lasten der Arzneimittelhersteller, die nur zu rund 60 Prozent zu den Arzneimittelausgaben beitragen", erklärt Dr. Bernd Wegener, der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie.

"Der Vorschlag für den patentgeschützen Bereich baut auf Nutzenbewertungen auf. Dabei fehlt uns bis heute die Definition, was wir eigentlich unter Nutzen verstehen wollen und das IQWiG hat es seit Jahren nicht geschafft, eine funktionierende und international anerkannte Bewertung einzuführen. Wie vor diesem Hintergrund schnelle, verlässliche Nutzenbewertungen möglich werden sollen, bleibt schleierhaft und strategieanfällig: denn sie können als reine Sparmaßnahme missbraucht werden", so Wegener. "Verbesserungen erfolgen im generischen Markt: das Ziel der Erhaltung nachhaltigen Wettbewerbs, die überfällige Anwendung des Wettbewerbsrechtes auf Rabattverträge und mehr Wahlrechte für die Patienten weisen in die richtige Richtung. Aber zur notwendigen Abschaffung der Rabattverträge fehlt der Mut", kritisiert Wegener.

Denn die von der Union ins Gespräch gebrachte Abschaffung der Rabattverträge findet sich nicht wieder. Die Auswirkungen der Zuzahlungsbefreiung sollen bei der Festbetragsfestsetzung berücksichtigt und das Wettbewerbsrecht auf Rabattverträge vollständig angewandt werden. "Die Gängelung der Versicherten durch Rabattverträge soll durch die Möglichkeit der Aufzahlung entschärft werden. Dies schafft Wahlrechte für die Patienten, ist aber nur die zweitbeste Lösung: Wir fordern die Abschaffung der Rabattverträge" so Wegener.

Die für den patentgeschützen Bereich vorgeschlagene Systematik mit einer Schnellbewertung und einer Einordnung von Präparaten, für die in diesem Verfahren kein Zusatznutzen festgestellt wird, ist fehleranfällig und bürokratisch. "Der BPI hat ein Modell auf Grundlage von Marktmechanismen vorgeschlagen", so Wegener, "Elemente finden sich wieder - aber nur in Teilbereichen und eingebettet in einen massiven Ausbau von Regulierung."

Quelle: Pressemeldung Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

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