DFB-Präsidium beschließt strengere Anti-Dopingrichtlinien

12.06.2009 | Frankfurt/Main
Die Einführung des Chaperon-Systems, umfassendere Dokumentationspflichten für die Kontrollärzte und ein genauer geregeltes Kontrollverfahren - das sind die Eckpunkte der neuen Anti-Dopingrichtlinien, wie sie heute vom Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verabschiedet wurden. Die aktuelle Fassung tritt mit Beginn der Saison 2009/2010 in Kraft

Neu aufgenommen in den Anti-Dopingrichtlinien des DFB wurden die Chaperons, die künftig in den beiden Bundesligen und der 3. Liga zum Einsatz kommen werden. Der Kreis der Chaperons wird von Schiedsrichtern aus unteren Klassen gestellt. Als Volunteers ist es ihre Aufgabe, den Dopingarzt und seinen Helfer im Stadion zu unterstützen, damit die zur Dopingkontrolle ausgelosten Spieler auf direktem Wege vom Spielfeld zum Kontrollraum gehen. Darüber hinaus wird in der neuen Version der Anti-Dopingrichtlinien die Vorbereitung und Durchführung der Kontrollen noch eindeutiger beschrieben, um mögliche Fehlerquellen weiter zu minimieren. Zudem ist der Ablauf der Dopingkontrolle von der Auslosung bis hin zur Urin-Abgabe detaillierter vom durchführenden Dopingarzt zu dokumentieren.

"Die neuen Anti-Dopingrichtlinien nehmen auf der einen Seite sowohl die Vereine als auch die Dopingärzte noch stärker in die Verantwortung. Auf der anderen Seite geben sie allen Beteiligten durch die eindeutigen Vorschriften und Formulierungen aber auch mehr Sicherheit. Die Neufassung ist das Resultat unserer sorgfältigen Analyse des Falls Hoffenheim und dabei aufgetretener Schwachstellen", äußert Dr. Rainer Koch, der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige Vizepräsident.

Im Februar 2009 war es im Rahmen des Bundesliga-Spiels zwischen Borussia Mönchengladbach und 1899 Hoffenheim zu Unregelmäßigkeiten bei der Dopingkontrolle gekommen. Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat den Bundesligisten 1899 Hoffenheim daraufhin zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro wegen des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verurteilt. Darüber hinaus wurde der Hoffenheimer Dopingbeauftragte Peter Geigle mit einer Geldstrafe von 2500 Euro belegt. Das Verfahren gegen die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker, die beim Spiel am 7. Februar in Mönchengladbach verspätet zur Dopingkontrolle erschienen waren, weil sie zunächst von den Verantwortlichen ihres Vereins nicht von ihrer Auslosung informiert worden waren, hatte der DFB-Kontrollausschuss bereits am 6. März mit Zustimmung des DFB-Sportgerichtes vorläufig eingestellt.

Quelle: Pressemeldung Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)

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