BPI: Krankenkassen müssen sich endlich bewegen - Wahltarife für Naturarzneimittel

01.11.2007 | Berlin
Seit der Gesundheitsreform (GKV-WSG) besteht für Patienten die Möglichkeit, sich Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie) über einen Zusatzprämientarif von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen.

Doch für die meisten gesetzlich Krankenversicherten steht diese Wahlmöglichkeit nur auf dem Papier. Bislang hat kaum eine der rund 250 Krankenkassen auf diese neue Gesetzesregelung reagiert und bietet ihren Versicherten einen Wahltarif für Naturarzneimittel an. "Die Verweigerungshaltung der meisten Krankenkassen ist nicht länger hinnehmbar", sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Bisher hat nur die AOK Rheinland/Hamburg einen Tarif für die Kostenerstattung für Arzneimittel der besonderen Therapierichtung in ihre Satzung aufgenommen. "Zwar ist dies ein richtiger Schritt. Die nach dem Versichertenalter gestaffelten Prämien sind jedoch so hoch, dass eine Akzeptanz des Leistungsangebots im Markt praktisch verhindert wird", so Fahrenkamp. So zahlt ein Versicherter bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres rund 20 Euro, ein Versicherter nach Vollendung des 65. Lebensjahres bereits über 130 Euro im Monat.

Ein Grund für diese Fehlentwicklung sei, so die Einschätzung der Fachabteilung Selbstmedikation des BPI, auch ein Schreiben vom Bundesversicherungsamt, in dem die Querfinanzierung von Wahltarifen verboten werde. Damit sei ein echter Wettbewerb mit unterschiedlichen Leistungen zwischen den Kassen blockiert, erklärte Manfred Kreisch, Vorsitzender der BPI-Fachabteilung Selbstmedikation. Offensichtlich scheuten die Kassen den Leistungswettbewerb, so der BPI. "Die Krankenkassen dürfen sich nicht wundern, wenn ihre Kunden sie ausschließlich am Beitragssatz messen. Bei einem aus Kundensicht nahezu identischen Leistungspaket entspricht dies auch rationalem Handeln", sagte Kreisch.

Zustimmung erhält der BPI von Seiten der Verbraucherverbände. Auch sie seien der Auffassung, dass eine so genannte Querfinanzierung bei einem Wahltarif möglich sein müsse. Denn es sei sehr wohl im Interesse des Versicherten, dass Kosten, die durch den Einsatz von sicheren, nicht verschreibungspflichtigen Produkten gespart werden, in einem Wahltarifmodell zur Kostenentlastung verrechenbar sind, so Fahrenkamp.

Quelle: Pressemeldung Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

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