Amalgamverbot: Schwedische Regierung verbietet die Verwendung von Quecksilber

18.01.2009 | Hamm
Die Regierung entschied am 15. Januar über die Einführung eines Totalverbots von Quecksilber. Das beutet, dass Amalgamfüllungen nicht mehr verwendet werden dürfen und quecksilberhaltige Produkte auf dem schwedischen Markt nicht mehr erlaubt sind.

Schweden zeigt den Weg auf, wie Quecksilber aus der Umwelt entfernt und davor geschützt wird. Das Verbot ist ein Signal an andere Staaten und ein schwedischer Beitrag zu den Zielen der EU und UN, die Verwendung und die Emission von Quecksilber, das nicht abbaubar ist, zu reduzieren, sagte der Minister for the Environment Andreas Carlgren.

Die Entscheidung der Regierung bedeutet, dass quecksilberhaltige Produkte auf dem schwedischen Markt nicht mehr abgesetzt werden dürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass alternative Verfahren für Zahnmedizin, chemische Analysen und die Chloralkaliindustrie verwendet werden müssen. Die Swedish Chemicals Agency wird autorisiert, Ausnahmeregel in individuellen Fällen zu erlassen.

In Verbindung mit der Entscheidung der Regierung wird quecksilberhaltiger Abfall an tief gelegene Deponien an andere EU-Länder verkauft. Der schwedische Markt für gefährlichen Abfall ist klein. Eine Regierungsuntersuchung stellte fest, dass Deponien für quecksilberhaltigen Abfall z.B. in Deutschland existieren, die den schwedischen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Erschaffung einer neuen schwedische Deponie würde mehr als 15mal teuerer als die Deponierung in existierende Einrichtungen in Deutschland.

Seit Anfang der 90er gibt in Schweden ein Verbot für die Herstellung und den Verkauf einiger quecksilberhaltige Produkte, wie Thermometer und andere Messgeräte und elektronische Bauteile.

Die neuen Regelungen treten am 1. Juni 2009 in Kraft.

Quelle: Pressemeldung zahn-online.de

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