50 Prozent der Arzneimittel von betapharm ab 1. November zuzahlungsfrei

18.09.2006 | Augsburg
betapharm reagiert so auf die neue Liste der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 5. September. In dieser zweiten Liste wurde eine große Anzahl an Wirkstoffen festgelegt, für die Patienten bei entsprechender Preissenkung keine Rezeptgebühr mehr zahlen müssen.

Darunter sind eine Reihe sehr häufig verordneter Wirkstoffe wie Cholsterinsenker (u.a. Simvastatin), Blutdrucksenker (u.a. Ramipril), Magensäurehemmer (u.a. Omeprazol) oder Schmerzmittel (u.a. Tramadol). Auf die erste Liste für zuzahlungsbefreite Wirkstoffe mit Wirkung zum 1. Juli hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen vorwiegend spezielle und selten verordnete Wirkstoffe gesetzt. Das hatte zur Folge, dass nur 4,5 Prozent des deutschen Apothekenmarktes bislang betroffen waren.* Die zweite Runde bringt dagegen eine große Entlastung für eine Vielzahl von Patienten.

Damit bleibt betapharm seiner Linie treu: betapharm gewährleistet bei seinen Arzneimitteln konsequent Zuzahlungsbefreiung für die Patienten. Das gilt auch für eventuelle weitere Medikamente, die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf die Liste für Zuzahlungsbefreiung gesetzt werden. Denn die Spitzenverbände der Krankenkassen haben laut dem Arzneimittelwirtschaftlichkeits-Gesetz (AVWG) die Möglichkeit, die Liste im 14-tägigen Rhythmus zu aktualisieren.

betapharm rechnet bei dieser umfangreichen Liste damit, dass viel Beratungs- und Informationsbedarf auf die Ärzte und Apotheker zukommt. Denn es gibt eine Reihe paradoxer Regelungen bei der neuen Liste mit zuzahlungsbefreiten Medikamenten. So kann der Kalzium-Antagonist Felodopin, der fast doppelt so teuer ist wie Amlodipin - ein Kalzium-Antagonist der neuesten Generation -, von der Zuzahlung befreit werden. Für den günstigeren hingegen muss der Patient die Rezeptgebühr bezahlen. Der Arzt wird wohl wählen müssen zwischen Entlastung seines Budgets oder Entlastung seines Patienten. Ein weiteres Beispiel ist der Alphablocker Doxazosin. Dieser wird in der Hochdruck- und BPH-Therapie eingesetzt. Doch zuzahlungsbefreit kann er nur werden, wenn er ausschließlich für die Hochdruck-Therapie zugelassen ist. betapharm"s Doxazosin ist für beide Indikationen zugelassen und ist damit von der Zuzahlungsbefreiung ausgeschlossen.

Ein weiteres Problem bei der offiziellen Liste ist ihre unübersichtliche Struktur. Ärzte und Apotheker können ihrem Patienten damit nur schwer konkrete Fragen zur Zuzahlungsbefreiung seines Arzneimittels beantworten. Um hier weiterzuhelfen bietet betapharm eine übersichtliche Zusammenfassung der betroffenen Wirkstoffe nach Wirkstärken und Darreichungsformen gegliedert. Diese Übersicht ist in Kürze online erhältlich unter: www.betapharm.de.

Doch betapharm leistet noch mehr für Ärzte, Apotheker und Patienten. Das Arzneimittelunternehmen setzt sich über wettbewerbsfähige Arzneimittel hinaus für eine Verbesserung der Patientenversorgung ein. betapharm"s Geschäftsmodell ist im Generikabereich einmalig. Es basiert auf drei Säulen: Qualitativ hochwertige Medikamente zu günstigen Preisen, soziales Engagement für innovative Problemlösungen im Gesundheitssystem und Wissensvermittlung zu sozialmedizinischen Themen für Fachkräfte im Gesundheitswesen.

So engagiert sich betapharm für den Bunten Kreis - eine Nachsorgeeinrichtung für schwer kranke Kinder oder hat mit dem gemeinnützigen beta Institut mammaNetz entwickelt - ein integriertes Versorgungsmodell für brustkrebskranke Frauen. Der dritte Baustein ist das umfangreiche Wissenssystem betaCare. Es gibt Antworten auf soziale Fragen, die im Rahmen von Erkrankungen über das Medizinische hinausgehen. "Alle drei Bereiche sind unentbehrliche und gleichberechtigte Bestandteile der betapharm-Leistung und werden dementsprechend konsequent weiterentwickelt und optimiert", erklärt Geschäftsführer Dr. Wolfgang Niedermaier.

  • laut Insight Health vom 22. Juni 2006



Quelle: Pressemeldung betapharm Arzneimittel GmbH

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