15. AMG-Novelle bringt wichtige und sinnvolle Neuerungen für die Arzneimittelversorgung
Die AMG-Novelle bringt als letztes großes Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode im Gesundheitsbereich viele wichtige und sinnvolle Neuerungen für die Arzneimittelversorgung.
Über die reine Umsetzung von EU-Vorgaben aufgrund von Richtlinien für neuartige Therapien und Kinderarzneimittel hinaus hat die Unionsfraktion zahlreiche wichtige Regelungsvorhaben umsetzen können.
So wird der pharmazeutische Großhandel künftig einen Belieferungsanspruch erhalten, der es verhindert, dass der Großhandel durch Direktbelieferungsmodelle von der Distributionskette ausgeschlossen wird. Damit stellt die Union die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sicher.
Im Bereich der Abrechnung von Zytostatika haben wir Regelungen getroffen, die Transparenz und Wettbewerbsgleichheit zwischen Apotheken, Krankenhäusern und Herstellbetrieben schaffen.
Neben reinen Arzneimittelfragen wurde auch eine Vielzahl anderer Sachverhalte geregelt. U. a.:
Die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen wird auch in Zukunft mit einer Vereinbarungspflicht von KBV und Krankenkassen gesichert werden können.
Um weiteren Fehlentwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten entgegen zu wirken, wurde der sog. verkürzte Versorgungsweg für Hilfsmittel neu geregelt. Vertragsärzte sollen grundsätzlich unbeeinflusst von eigenen finanziellen Interessen über die Verordnung von Hilfsmitteln entscheiden und nicht von der Ausstellung einer Verordnung oder der Steuerung von Versicherten zu bestimmten Leistungserbringern profitieren können.
Vor dem Hintergrund von Manipulationsversuchen im Rahmen der Einführung des Morbi-RSA durch "up-coding" werden dem Bundesversicherungsamt Überprüfungsbefugnisse in Bezug auf die Datenmeldungen der Krankenkassen eingeräumt. Im Falle eines Rechtsverstoßes wird das Bundesversicherungsamt gegenüber Krankenkassen künftig auch Sanktionen verhängen können.
Auch bei der Vergütung von Ärzten ist es der Union gelungen, wichtige Transparenzregelungen zu etablieren, die allen Beteiligten helfen, in der Diskussion um Ärztehonorare eine transparente Datenbasis und damit fachliche Diskussionsgrundlage zu schaffen.
Beim Krankengeld für Selbständige und unständig Beschäftige führen wir die Möglichkeit ein, sich neben Wahltarifen wieder für den gesetzlichen Krankengeldanspruch zu entscheiden.
Zudem wurde eine Übergangsregelung geschaffen, die es ermöglicht, dass Abrechnungen von ambulanten Leistungen über private Rechenstellen erfolgen können, bis umfassendere gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung des hohen Datenschutzanspruches für Sozialdaten, geschaffen wird.
Wir freuen uns auch, dass die Finanzierung ambulanter und stationärer Hospize künftig auf eine sichere Grundlage gestellt wird. Dies wird vielen Menschen in ihrer schwersten Lebensphase Hilfe bringen.
Bedauerlich ist, dass es in der Koalition bis zuletzt nicht gelungen ist, Einigkeit über die Notwendigkeit eines Verbots des Rezeptsammelns in Gewerbebetrieben zu erreichen, mit dem man den Auswüchsen des Versandhandels durch Pick-up-Stellen hätte wirksam entgegentreten können.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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