100 = 98 = 60 = 56

25.09.2009 | Berlin
Die Apotheke ist gesetzlich verpflichtet, anstelle eines vom Arzt verordneten nicht unter Rabattvertrag stehenden Arzneimittels ein wirkstoffgleiches rabattbegünstigtes Arzneimittel abzugeben, wenn die Voraussetzungen für die Substitution vorliegen. Der Austausch setzt u.a. voraus, dass die Packungsgröße beider Medikamente identisch ist.

Bislang gilt, dass eine 100er Packung nur gegen eine 100er Packung ausgetauscht werden darf. In seinem im Auftrag der AOK erstellten Gutachten "identische Packungsgröße" behauptet Prof. Thorsten Kingreen (Regensburg), es genüge, wenn die Normgröße zweier Packungen identisch sei. Eine 100er N3-Packung könnte daher ebenso durch eine 98er N3-Packung ersetzt werden wie eine 56er oder eine 60er N3-Packung.

Auslöser ist, dass die AOK einem Hersteller den Zuschlag für Omeprazol erteilt hat, der Packungen mit Packungsgrößen anbietet, die im Markt nicht gängig sind. Der Rabattvertrag läuft daher weitgehend ins Leere, es droht der Ausfall von Einsparungen.

Die vom Arzt verordnete Arzneimittelmenge spielte nach Prof. Kingreen überhaupt keine Rolle. Ob der Arzt 56, 60 oder 100 Omeprazol-Kapseln verschreibt, wäre ohne Belang. Denn die Apotheke hätte stets die 98er Packung des Rabattarzneimittels abzugeben. Die Krönung des Ganzen: Der Arzt erführe nicht einmal, dass sein Patient zwei weniger bzw. 38 oder sogar 42 Tabletten mehr als von ihm verordnet erhalten hat.

Prof. Kingreen und die AOK streben maximale Einsparungen durch Rabattverträge an. Sie verlagern dabei die Therapiehoheit vom Arzt auf die Krankenkasse. Und bei der hat sie nun wirklich nichts zu suchen. Die Entscheidung, mit welcher Menge eines Arzneimittels ein Patient zu versorgen ist, hängt nämlich lediglich von medizinischen Kriterien ab. Sie ist deshalb aus gutem Grund dem Arzt vorbehalten. Er allein trägt deshalb die Verantwortung für eine rationale Verordnung auch der Menge.

Die Krankenkasse hat sich daher nicht anzumaßen, Therapieentscheidungen der Ärzte durch eine mehr als fragwürdige Auslegung der Aut-idem-Regelung zu konterkarieren, um ihre Erträge aus Rabattverträgen zu optimieren. Therapiehoheit und -sicherheit haben vor der Einsparmaximierung vielmehr immer Vorrang. Aus 56, 60 oder 100 verordneten Kapseln dürfen also nicht 98 abgegebene Kapseln werden.

Quelle: Pressemeldung Pro Generika e.V.

Dieser Beitrag wurde bisher 51 mal gelesen.
(Rang 1048 auf pharma-infos.de)

Klicken Sie hier um zum Anfang der Seite zu gelangen.

Weitere News

Gartenmöbel: Komfort und Sicherheit müssen stimmen

20.04.2012 | Wenn das schöne Wetter nach draußen lockt, dürfen gemütliche Stühle, Liegen und Tische nicht fehlen. "Beim...

weiter in Gartenmöbel: Komfort und Sicherheit ...

Europäische Auszeichnung für BDI- Ehrenpräsident Dr. Gerd Guido Hofmann

09.11.2011 | Die U.E.M.S., die Europäische Fachärzte Union, hat den Ehrenpräsidenten des Berufsverbands Deutscher...

weiter in Europäische Auszeichnung für BDI- ...

Wirkstoffverordnung bringt Patienten keine Vorteile - weiterhin Regressgefahr für Hausärzte

20.09.2011 | "Apotheker und Hausärzte arbeiten bei der Arzneimittelverordnung vor Ort eng im Sinne der Patienten zusammen...

weiter in Wirkstoffverordnung bringt ...

Dr. Emmanuel Siregar: Geschäftsführer Personal und Organisation Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

576 mal gelesen. Rang 5 auf pharma-infos.de.

20.05.2011 | Der Aufsichtsrat der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH hat am 20. Mai Dr. Emmanuel Siregar zum Geschäftsführer...

weiter in Dr. Emmanuel Siregar: ...

Pro Generika befürwortet Petition der Deutschen Schmerzliga

18.05.2011 | Kein automatischer Austausch von starken Schmerzmitteln. In einer öffentlichen Anhörung des Deutschen...

weiter in Pro Generika befürwortet Petition ...



Aktuelles

Caprolactam- Fabrik in Ludwigshafen feiert 50- jähriges Jubiläum

BASF weltweit größter Hersteller von Caprolactam...

weiter ...

Kein Zurück bei der spezialärztlichen Versorgung

Die ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) muss jetzt...

weiter ...

Neuigkeiten

Zedernholzsohlen sind angesagt

In vielen Haushalten wird man vor dem Eintreten in die...

weiter ...

KBV unterschätzt Kassenzugriff auf Praxisdaten

gevko will IT-Infrastruktur monopolisieren

weiter ...

Weitere Themen

Gartenmöbel: Komfort und Sicherheit müssen stimmen

Wenn das schöne Wetter nach draußen lockt, dürfen gemütliche...

weiter ...

Europäische Auszeichnung für BDI- Ehrenpräsident Dr. Gerd Guido Hofmann

Die U.E.M.S., die Europäische Fachärzte Union, hat den...

weiter ...